Ab sofort gilt die 3G-Regel:
Jeder Kinobesucher muss entweder vollständig gegen Corona geimpft, negativ getestet oder erfolgreich genesen sein.
Entsprechende Nachweise müssen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ausnahmen: Kinder unter 6 Jahren, Schülerinnen und Schüler die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbetriebs unterliegen.